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Führerschein mit 17

Führerschein mit 17

Wie kommt man an den Führerschein mit 17 ?

 

Man kann sich ab 16 1/2 Jahren in der Fahrschule zur Fahrausbildung der Kl. B / BE anmelden. Die Eltern müssen mit der Ausbildung einverstanden sein,und auf dem Antrag unterschreiben. Die Begleitpersonen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein, und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen. Bei jeder Fahrt muss eine Begleitperson mitfahren (Mindestalter 30 Jahre). Sie muss in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein.

Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf in die Bedienung des Fahrzeugs nicht eingreifen, sondern fährt nur als Berater im KFZ mit. Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Grenze.

Die Ausbildung in der Fahrschule (Unterricht, Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung) wird ganz normal durchlaufen.

Nach der bestandenen theoretischen Prüfung, kann frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag die Praxisprüfung abgegelegt werden. Nach bestandener Prüfung erhält man eine Prüfbescheinigung vom Prüfer. Das Straßenverkehrsamt stellt den Fühereschein mit 17 dann aus. Der Führerschein mit 17 enthält die Kl. M S L (Mindestalter 16 Jahre.) Diese Klassen dürfen in Deutschland dann ohne Begleitperson gefahren werden.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres hat man noch maximal drei Monate Zeit, um beim zuständigen Straßenverkehrsamt den vollwertigen Führerschein zu beantragen und abzuholen.

In diesen drei Monaten darf übergangsweise noch mit der Prüfbescheinigung gefahren werden, ab dem 18. Geburtstag auch ohne die Begleitung! Ins Ausland darf man in dieser Übergangszeit aber noch nicht fahren, da es keine EU Fahrerlaubnis ist.

Wo ist der Führerschein mit 17 gültig ?

 

Er gilt nur in Deutschland! Es handelt sich um eine nationale Sonderregelung, die im Ausland nicht anerkannt wird. An der Grenze muss ein Fahrerwechsel durchgeführt werden!

Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und ohne eingetragene Begleitperson beim Fahren erwischt wir bezahlt 150 € Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Die Fahrerlaubnis wird daraufhin entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung kostet 10 € Verwarnungsgeld.

 

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